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Recovery-Scam erkennen: der zweite Betrug | RECHTFAIR

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Philip Kohlmann
Veröffentlicht von Philip Kohlmann
Veröffentlicht am 02.10.2026
Aktualisiert am 02.10.2026
Lesezeit 5 Min.

Kurz und Knapp

Ein Recovery-Scam ist der Betrug nach dem Betrug und erfolgt im Nachgang nahezu jedes Falles von Onlinebetrug. Angebliche Kanzleien, Ermittler oder sogar die BaFin melden sich bei Menschen, die bereits Geld verloren haben, und versprechen gegen eine Vorauszahlung die Rückholung. Das verlorene Geld kommt nie zurück, die Gebühr ist zusätzlich weg. Erkennbar ist die Masche an wenigen, sehr typischen Merkmalen.

Recovery-Scam: Woran Sie den zweiten Betrug erkennen

Ein Recovery-Scam ist der Betrug nach dem Betrug und erfolgt im Nachgang nahezu jedes Falles von Onlinebetrug. Angebliche Kanzleien (zu unserem großen Ärger), Ermittler oder sogar die BaFin melden sich bei Menschen, die bereits Geld verloren haben, und versprechen zum Beispiel die Rückholung, gegen eine Vorauszahlung oder die Zahlung angeblicher Steuern. Das verlorene Geld kommt nie zurück, die Gebühr ist zusätzlich weg. Erkennbar ist die Masche an wenigen, sehr typischen Merkmalen.

Was ist ein Recovery-Scam?

Ein Recovery-Scam (englisch für Rückhol-Betrug) ist ein Folgebetrug an Menschen, die schon einmal geschädigt wurden, meist durch Anlage-, Krypto- oder Liebesbetrug. Die Täter geben vor, das verlorene Geld aufgespürt zu haben, und verlangen vor der Auszahlung Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen. Eine Auszahlung folgt nie.

Die Täter treten in vielen Rollen auf: als Kanzlei, als Agentur für Krypto-Ermittlungen, als Verbraucherschutzstelle oder als Behörde. Gemeinsam ist allen Varianten das Muster. Erst kommt eine gute Nachricht, dann eine Bedingung, dann die nächste Bedingung. Jede weitere Zahlung vergrößert den Schaden, statt ihn zu verringern.

Woher kennen die Täter Ihren Fall?

Oft aus dem ersten Betrug selbst. Die Täter besitzen Ihre Kontaktdaten und wissen, wie viel Sie verloren haben. Teilweise wechseln dieselben Kriminellen einfach die Rolle, vom Anlageberater zum Helfer. Andere schalten bezahlte Werbung in Suchmaschinen und warten, bis Betroffene selbst nach Hilfe suchen.

Gerade die zweite Variante ist tückisch. Wer nach einem Schaden „Geld zurückholen“ googelt, landet schnell bei professionell gestalteten Seiten mit erfundenen Erfahrungsberichten. Dass Sie selbst den Kontakt aufgenommen haben, sagt also nichts über die Seriosität des Gegenübers.

An welchen Warnzeichen erkennen Sie einen Recovery-Scam?

Am deutlichsten vor allem daran, dass Vorkasse für die Auszahlung verlangt wird. Wer eine Gebühr, Steuer oder „Freigabe“ verlangt, bevor angeblich gefundenes Geld fließt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Betrüger. Weitere Warnzeichen sind die E-Mailadresse des Absenders, unaufgeforderte Kontaktaufnahmen, Zeitdruck, Zahlungen in Kryptowerten und der Wunsch nach Fernzugriff auf Ihren Computer.

Achten Sie besonders auf diese Muster:

  • Sie sollen ein Konto bei einer Kryptobörse eröffnen und ein Mindestguthaben einzahlen, damit die „Rückbuchung“ funktioniert.
  • Sie sollen Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren.
  • Ihnen wird ein fester Anteil Ihres Schadens als sicher zurückholbar zugesagt.
  • Absenderadressen und Briefköpfe ähneln Behörden, weichen aber im Detail (vor allem bei der E-Mailadresse) ab.

Verlangen BaFin oder Polizei je Gebühren für eine Rückzahlung?

Nein. Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Verbraucher, beauftragt keine Dritten mit Rückzahlungen und fordert keine Zahlungen auf bestimmte Konten. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft verlangen keine Gebühr dafür, dass Geld an Sie fließt. Jede solche Forderung ist ein Betrugsversuch.

Die Täter missbrauchen die Namen echter BaFin-Beschäftigter, fälschen Briefköpfe und lassen sogar echte Behördennummern im Telefondisplay erscheinen. Im Zweifel erreichen Sie die BaFin über ihr kostenfreies Verbrauchertelefon unter 0800 2 100 500, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Wählen Sie diese Nummer selbst, nicht die aus der Nachricht.

Wie prüfen Sie, ob ein Anwalt wirklich zugelassen ist?

Über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Dort sind die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Kanzleianschrift eingetragen. Fehlt der Name oder weicht die Adresse ab, brechen Sie den Kontakt ab.

Betrüger kopieren gezielt Namen echter Anwälte. Ein Eintrag allein genügt deshalb nicht. Vergleichen Sie Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Domain mit dem Verzeichnis und rufen Sie die Kanzlei unter der dort hinterlegten Nummer zurück.

Ein zugelassener Anwalt sagt Ihnen vor der Beauftragung, was sie kostet. Er verspricht kein bestimmtes Ergebnis und keinen Prozentsatz der Rückholung. Auch wir geben keine Rückholgarantie.

Was tun, wenn Sie bereits an einen „Rückholer“ gezahlt haben?

Zahlen Sie nichts mehr, auch wenn neue Forderungen kommen. Brechen Sie den Kontakt ab, sichern Sie alle Nachrichten, Zahlungsbelege und Webseiten und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Haben Sie Fernwartungssoftware installiert, entfernen Sie diese und ändern Sie Ihre Zugangsdaten. Informieren Sie sofort Ihre Bank.

Je früher die Bank Bescheid weiß, desto eher lässt sich eine Überweisung noch aufhalten. Bei Echtzeitüberweisungen ist das allerdings oft nicht mehr möglich. Den zweiten Schaden sollten Sie zusammen mit dem ersten prüfen lassen. Beide hängen häufig zusammen, und die Unterlagen ergänzen sich.

Häufige Fragen

Darf ein echter Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Ja. Nach § 9 RVG kann ein Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung fordern. Der Unterschied zum Recovery-Scam: Der Vorschuss bezahlt die Arbeit des Anwalts und ist nicht die Bedingung dafür, dass angeblich bereits gefundenes Geld ausgezahlt wird.

Lässt sich eine Kryptozahlung „zurückbuchen“?
Eine Transaktion auf der Blockchain lässt sich nicht stornieren wie eine Lastschrift. Werte können allenfalls dort eingefroren werden, wo sie landen, etwa bei einer regulierten Börse. Wer Ihnen einen technischen „Chargeback“ gegen Gebühr anbietet, beschreibt etwas, das es so nicht gibt.

Macht ein Impressum eine Webseite seriös?
Nein. Impressum, Registernummer und Fotos lassen sich kopieren oder erfinden. Prüfen Sie Angaben immer an einer unabhängigen Stelle, etwa im Anwaltsverzeichnis oder in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Sie haben Geld verloren und wissen nicht, wem Sie trauen können?

Dann klären Sie zuerst, was in Ihrem Fall realistisch ist, bevor Sie irgendjemandem Geld überweisen. Die Ersteinschätzung über unser Formular ist kostenlos, und Rechtsanwalt Kohlmann ruft Sie schnellstmöglich zurück. Für Betroffene sind wir in ganz Deutschland ansprechbar. Wie wir nach Anlage- und Kryptobetrug vorgehen, lesen Sie unter Wie bekomme ich mein Geld zurück?

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