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jetzt Klärung schaffen.

Ihre Unterschätzung nach einem Onlinebetrug

Bundesweite Vertretung

zur kostenfreien Ersteinschätzung
Cybercrime und Onlinebetrug

Kurz und Knapp

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, hängt vor allem von der Spur des Geldes ab. Je frischer die Zahlung und je stärker der Empfänger reguliert ist, etwa eine Bank oder eine Kryptobörse, desto besser sind Ihre Chancen. Bei RECHTFAIR arbeiten wir mit erfahrenen Krypto-Forensikern zusammen. Sie verfolgen Ihr Geld auch über die Blockchain und zeigen, wo es gelandet ist. Parallel gehen wir strafrechtlich und zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vor.

Eine Garantie, dass Ihr Geld zurückkommt, gibt es nicht. Welche Wege in Ihrem Fall offenstehen, prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung. Per Video oder am Telefon.

Ehrlich vorab: Was Sie erwarten können

Eine Garantie, dass Ihr Geld zurückkommt, gibt es nicht. Wer Ihnen eine verspricht, ist sehr wahrscheinlich der nächste Betrüger. Diese Masche heißt Recovery Scam und trifft gezielt Menschen, die bereits betrogen wurden.

Was möglich ist, hängt von der Spur des Geldes ab. Wohin ging es? Über welche Bank oder welche Kryptobörse? Und wie lange ist die Zahlung her? Ein wichtiger Prüfpunkt ist die BaFin, die deutsche Finanzaufsicht. Sie führt ein öffentliches Register aller zugelassenen Anbieter und warnt vor unerlaubten Geschäften. Hatte die angebliche Plattform keine Zulassung, ist das ein konkreter Ansatz für die Strafanzeige.

Wir sagen Ihnen offen, wenn die Spur aus unserer Sicht nicht mehr weiterführt.

Dienstleistungen im Fokus

Brokerbetrug
  • Was ist Brokerbetrug?
  • Welche Beweise entscheiden?
  • Welche Ansprüche kommen in Betracht?
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Kryptobetrug
  • Welche Maschen gibt es?
  • Lassen sich Kryptowerte über die Blockchain verfolgen?
  • Wie erfolgreich ist ein Vorgehen gegen Kryptobörsen?
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Geld zurückholen?
  • Wie realistisch ist eine Rückholung?
  • Fünf Wege
  • Welche Fristen gelten?
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So läuft es ab

1
Kontakt aufnehmen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten im Formular auf der Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Anschließend melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um einen Termin zur kostenlosen Ersteinschätzung zu vereinbaren.

2
Rückruf und Vorbereitung

Im telefonischen Rückruf stimmen wir einen Termin mit Ihnen ab. Sie erhalten anschließend einen kurzen Onlinefragebogen, durch welchen wir Ihr Anliegen vorbereiten können. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen spätestens einen Tag vor Ihrem Termin zurück.

3
Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Ersteinschätzung findet telefonisch oder per Videoanruf statt und dauert ungefähr 30 Minuten. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre rechtliche Situation, die Kosten einer anschließenden Beauftragung und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

4
Beauftragung und Bearbeitung

Wenn Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, erhalten Sie alle erforderlichen Mandatsunterlagen. Wir beginnen dann mit der Bearbeitung Ihres Mandats.

Kosten

Anwaltliche Vertretung

Pauschale, vor der Beauftragung genannt. Kein Erfolgshonorar und keine Beteiligung an der Rückholsumme.

Ohne Deckungszusage

Lehnt die Versicherung ab, sind Sie Kostenschuldner.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Dann übernehmen wir auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer. Gleichzeitig beginnen wir üblicherweise sofort mit der Arbeit. Denn bei Onlinebetrug zählt jeder Tag.

Ganz offen: Bei Onlinebetrug und Anlagebetrug zahlt die Versicherung seltener als im Arbeitsrecht. Viele Verträge schließen Streitigkeiten rund um Geldanlagen ausdrücklich aus.

Wir fragen trotzdem für Sie an. Sobald die Antwort vorliegt, sagen wir Ihnen Bescheid. Sagt die Versicherung ab, tragen Sie die Kosten selbst. Unsere Pauschale nennen wir Ihnen deshalb vorher.

Vorsicht vor Rückholanbietern

Wer Sie nach dem Betrug proaktiv anruft und gegen Vorkasse die Rückholung verspricht, ist fast immer der zweite Betrüger. Seriöse Anbieter können Ihnen keine Erfolgsquoten garantieren. Jede Anwaltszulassung lässt sich im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis kostenlos prüfen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schritt 1 von 2

Worum geht es?

Schritt 2 von 2

Kontaktdaten

Kostenfreie Ersteinschätzung · Rückruf innerhalb von 48 Stunden

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten (§ 34 RVG). Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Was passiert nach der Ersteinschätzung?

Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Lage, eine Kostenangabe und die nächsten Schritte. Beauftragen Sie uns, bekommen Sie die Mandatsunterlagen digital. Wenn nicht, endet die Sache dort.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Es kommt häufig vor, dass die Rechtsschutzversicherung bei Anlagebetrug beziehungsweise Onlinebetrug nicht greift. Schauen Sie am besten selbst in Ihren Versicherungsschein.

Bin ich nach der Ersteinschätzung zur Beauftragung verpflichtet?

Nein. Aus der Ersteinschätzung entsteht kein Mandat. Sie entscheiden danach in Ruhe.