Mandanten-FAQ

Alles, was Mandantinnen und Mandanten vor, während und nach der Beauftragung am häufigsten fragen.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Was passiert nach der Ersteinschätzung?

Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Lage, eine Kostenangabe und die nächsten Schritte. Beauftragen Sie uns, bekommen Sie die Mandatsunterlagen digital. Wenn nicht, endet die Sache dort.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen ja. Wir stellen auf Ihre Bitte hin für Sie die Deckungsanfrage. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir mit ihr ab. Unabhängig von der Zusage sind Sie jedoch unser Vertragspartner und somit für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Es kommt häufig vor, dass die Rechtsschutzversicherung bei Anlagebetrug beziehungsweise Onlinebetrug nicht greift. Schauen Sie am besten selbst in Ihren Versicherungsschein.

Wie sicher sind meine Unterlagen bei Ihnen?

Sie werden verschlüsselt übertragen und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung.

Bin ich nach der Ersteinschätzung zur Beauftragung verpflichtet?

Nein. Aus der Ersteinschätzung entsteht kein Mandat. Sie entscheiden danach in Ruhe.

Ist eine Strafanzeige in meinem Fall sinnvoll?

Meist ja, vor allem wegen der Akteneinsicht nach § 406e Strafprozessordnung, über die Empfängerdaten zugänglich werden können.

Sind Anbieter seriös, die gegen Vorkasse eine Rückholung versprechen?

In aller Regel nicht. Vorkasse und unbelegte Erfolgsquoten sind erfahrungsgemäß Kennzeichen des zweiten Betrugs. Prüfen Sie jede Anwaltszulassung im amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Muss ich die Abmahnung unterschreiben?

Eine Pflicht dazu besteht üblicherweise nicht. Die Unterschrift bestätigt normalerweise nur den Empfang, nicht die Richtigkeit. Sicherer ist der Zusatz „nur zum Empfang zur Kenntnis genommen“.

Darf der Arbeitgeber denselben Vorfall mehrfach abmahnen?

In der Regel nicht. Ist ein Verhalten abgemahnt, gilt es als verbraucht; eine zweite Abmahnung für denselben Vorgang ist üblicherweise unwirksam und zu entfernen.

Muss der Betriebsrat vor einer Abmahnung beteiligt werden?

Bei einer Abmahnung normalerweise nicht. Sie können den Betriebsrat aber einschalten und nach § 84 Betriebsverfassungsgesetz Beschwerde einlegen.

Schadet eine Gegendarstellung dem Arbeitsverhältnis?

Sie ist ein sachliches, in der Personalakte vorgesehenes Mittel. Wie sie wirkt, hängt erfahrungsgemäß stark vom Ton ab — deshalb formulieren wir sie.

Wie schnell sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Frist läuft üblicherweise nicht. Je frischer der Vorgang, desto besser lässt sich die Beweislage sichern — Zeugenerinnerungen und Nachrichten verblassen erfahrungsgemäß schnell.

Kann eine Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt werden?

Wenn sie unwirksam oder zu unbestimmt ist, kommt ein Anspruch auf Entfernung in Betracht.

Wie hoch sind meine Chancen auf eine Rückholung?

Das hängt erfahrungsgemäß an der Zahlungsspur und am Alter der Transaktionen. Eine belastbare Einschätzung geben wir erst nach Sichtung der Unterlagen — vorher wäre jede Zahl unseriös.

Lohnt sich eine Strafanzeige bei Brokerbetrug?

Meist ja, auch weil sie über § 406e Strafprozessordnung den Weg zur Akteneinsicht eröffnet. Die Ermittlungsakte enthält erfahrungsgemäß häufig Kontoinformationen, an die man zivilrechtlich sonst nicht kommt.

Haftet meine Bank für die Überweisung?

Das kommt in Betracht, wenn Sorgfalts- oder Warnpflichten verletzt wurden oder die Zahlung nicht autorisiert war. Das ist Einzelfallprüfung, kein Automatismus.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Wir rechnen pauschal ab und nennen den Betrag vor der Beauftragung. Kein Erfolgshonorar und keine Beteiligung an einer Rückholsumme.

Wie lange dauert ein Verfahren nach Brokerbetrug?

Mit Strafverfahren ist üblicherweise über Monate zu rechnen. Zivilrechtliche Schritte und Rückbuchungen laufen parallel und entscheiden sich erfahrungsgemäß deutlich schneller.

Ist mein Geld nach einem Kryptobetrug endgültig verloren?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist erfahrungsgemäß, ob die Spur bei einer regulierten Börse endet und wie viel Zeit seit der Transaktion vergangen ist.

Können Ermittlungsbehörden Coins sicherstellen?

Das kommt in Betracht, wenn die Coins bei einer kooperierenden Stelle liegen. Deshalb ist die Strafanzeige üblicherweise kein Selbstzweck, sondern oft der einzige Zugang zu den Empfängerdaten.

Was ist ein Mixer und warum erschwert er die Verfolgung?

Ein Dienst, der Transaktionen vieler Nutzer vermengt, um die Herkunft zu verschleiern. Endet die Spur dort, sinken die Aussichten erfahrungsgemäß deutlich.

Wie schnell muss ich nach einem Kryptobetrug handeln?

So schnell wie möglich. Guthaben auf Börsenkonten wird erfahrungsgemäß häufig binnen weniger Tage weitergeleitet, danach ist eine Sicherung kaum noch durchsetzbar.

Übernehmen Sie auch Fälle mit kleineren Schäden?

Wir sagen Ihnen in der kostenfreien Ersteinschätzung offen, ab wann der Aufwand aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zum möglichen Ergebnis steht.

Muss ich vor der anwaltlichen Vertretung Anzeige erstatten?

Nicht zwingend. Die Akteneinsicht nach § 406e Strafprozessordnung ist aber erfahrungsgemäß häufig der einzige Zugang zu den Empfängerdaten.

Soll ich den Betrüger noch einmal kontaktieren?

Allenfalls dokumentierend. Zahlen Sie unter keinen Umständen nach, auch nicht für angebliche Freigaben oder Steuern.

Was gilt, wenn ich mehrfach und auf verschiedenen Wegen gezahlt habe?

Jede Zahlung wird einzeln bewertet, weil Wege und Fristen sich je nach Zahlungsmittel unterscheiden. Solche Mischfälle sind in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme.

Wie lange dauert eine Rückholung üblicherweise?

Rückbuchungen entscheiden sich meist in Wochen, Ermittlungs- und Zivilverfahren in Monaten. Die Wege laufen in der Regel parallel, nicht nacheinander.

Können Sie mir garantieren, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Nein, und das kann niemand seriös zusagen. Wer eine Garantie gibt, sollte Sie misstrauisch machen.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Pauschale, vor der Beauftragung genannt. Kein Erfolgshonorar und keine Beteiligung an einer Rückholsumme.

Muss ich vor der Klage mit dem Arbeitgeber sprechen?

Nein. Ein Vorgespräch ist nicht erforderlich und kann die Beweislage verschlechtern, weil mündliche oder schriftliche Einlassungen später verwertet werden können.

Riskiere ich meinen Arbeitsplatz, wenn ich klage?

Die Klage richtet sich gegen eine bereits ausgesprochene Kündigung. Bleibt sie aus, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel ohnehin. Die Klage ist üblicherweise der einzige Weg, das zu verhindern.

Lohnt sich die Klage, wenn ich schon eine neue Stelle habe?

Häufig ja. Sie öffnet den Weg zu einer Abfindung, klärt das Arbeitszeugnis und stellt Fehler in der Kündigung fest. Im Vergleich lässt sich der Beendigungszeitpunkt meist an den neuen Vertrag anpassen.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren üblicherweise?

Der Gütetermin liegt in der Praxis häufig vier bis sechs Wochen nach Klageeingang. Endet das Verfahren dort mit einem Vergleich, ist die Sache erledigt. Andernfalls ist mit einem Kammertermin nach weiteren drei bis sechs Monaten zu rechnen.

Wird das Arbeitszeugnis im Verfahren mitgeregelt?

In der Regel ja. Üblicherweise werden im Vergleich zugleich Freistellung, Resturlaub, Beendigungszeitpunkt und die Abgeltung offener Ansprüche geregelt.

Wie rechnen Sie ab?

Im Arbeitsrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei der Klage, als Pauschale bei der Abmahnung. Im Bereich Onlinebetrug durchgehend als Pauschale.

Gibt es ein Erfolgshonorar?

Nein. Wir beteiligen uns auch nicht an einer Rückholsumme.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Nach Abschluss des Auftrags oder bei längeren Verfahren in Abschnitten, jeweils vorher angekündigt.

Was ist ein Streitwert?

Die Bezugsgröße für die Gebühren. Bei der Kündigungsschutzklage wird er nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz üblicherweise mit höchstens drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Bei Pauschalen üblicherweise ja, in klar benannter Höhe. Liegt eine Deckungszusage vor, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Wer stellt die Deckungsanfrage?

Auf Ihre Bitte hin übernehmen wir das für Sie. Sie nennen uns nur Versicherer und Versicherungsnummer.

Warten Sie die Antwort der Versicherung ab?

Nein. Mit der Bearbeitung beginnen wir sofort, weil eine Zusage mehrere Tage bis Wochen dauern kann und Fristen in dieser Zeit weiterlaufen.

Was passiert, wenn die Versicherung ablehnt?

Wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht. Die Kosten bleiben in diesem Fall bei Ihnen — deshalb nennen wir die Höhe vor der Beauftragung.

Gilt eine Wartezeit nach Abschluss der Police?

Viele Policen sehen im Arbeitsrecht eine Wartezeit von etwa drei Monaten ab Vertragsbeginn vor. Wir prüfen das anhand Ihrer Police.

Deckt meine Police auch Onlinebetrug ab?

Häufig nicht, weil Streitigkeiten aus dem Bereich der Kapitalanlage ausgeschlossen sind. Schauen Sie am besten selbst in Ihren Versicherungsschein.

Fällt eine Selbstbeteiligung an?

Je nach Vertrag. Üblich sind Beträge zwischen 150 und 500 Euro je Rechtsschutzfall.

Wie übermittle ich meine Unterlagen?

Über einen verschlüsselten Upload-Bereich, nicht per unverschlüsselter E-Mail.

Wer in der Kanzlei sieht meine Akte?

Nur die mit Ihrem Fall befassten Personen. Zugriffe werden protokolliert.

Werden meine Daten für KI-Training genutzt?

Nein. Eingesetzte Dienste werden vertraglich so eingebunden, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Ausführlich in den Grundsätzen der Datenverarbeitung.

Wie lange wird meine Akte aufbewahrt?

Nach den berufsrechtlichen Vorgaben. Anschließend wird sie gelöscht.

Gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für Ihre Dienstleister?

Ja. Dienstleister werden nach § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, sonst erhalten sie keinen Zugriff.

Ab wann läuft die Drei-Wochen-Frist?

Ab Zugang, also üblicherweise ab dem Tag, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten gelangt ist — nicht ab dem Tag, an dem Sie es lesen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Nur ausnahmsweise, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. In der Praxis entsteht die Abfindung meist im gerichtlichen Vergleich.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, die im Regelfall zwölf Wochen beträgt, und ein Widerrufsrecht besteht üblicherweise nicht.

Muss ich mich arbeitsuchend melden?

Ja, nach § 38 Sozialgesetzbuch III üblicherweise spätestens drei Monate vor Beendigung, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

Ist mein Geld endgültig verloren?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist erfahrungsgemäß, wo die Zahlungsspur endet und wie viel Zeit vergangen ist.

Soll ich Strafanzeige erstatten?

Meist ja, auch wegen der Akteneinsicht nach § 406e Strafprozessordnung.

Was ist Recovery-Scam?

Der zweite Betrug: Rückholversprechen gegen Vorkasse, häufig durch dieselbe Täterstruktur, teils unter falschem Anwaltsnamen.

Haftet meine Bank für die Zahlung?

Nur bei Verletzung von Sorgfalts- oder Warnpflichten oder bei nicht autorisierten Zahlungen. Das ist Einzelfallprüfung.

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Rückbuchungsfristen laufen erfahrungsgemäß in Tagen und Wochen, nicht in Monaten.

Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

Nein. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmende. Das vermeidet Interessenkonflikte.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Eine Ausschlussfrist ist eine Klausel in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie legt fest, dass Ihre Ansprüche verfallen, wenn Sie diese nicht rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Üblich sind 3 Monate ab Fälligkeit. Betroffen sind vor allem Lohn, Überstunden und Urlaubsabgeltung.

Das ist deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren. Hinzu kommt: Die Frist läuft ab Fälligkeit, auch wenn Sie Ihren Anspruch erst später bemerken. Manche Klauseln verlangen außerdem, dass Sie nach dem Einfordern innerhalb einer weiteren Frist klagen.

Nicht jede Klausel ist jedoch wirksam. In Arbeitsverträgen sind Fristen unter 3 Monaten in der Regel unwirksam. Dasselbe gilt oft für Klauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnehmen.

Muss ich für die Ersteinschätzung Mandant werden?

Nein. Aus der Ersteinschätzung entsteht kein Mandat. Sie erfahren, ob Ihr Anliegen rechtlich trägt und was ein Vorgehen realistisch bringt — die Entscheidung treffen Sie danach in Ruhe.

Viele Anlässe lassen sich außergerichtlich klären. Und in einem Teil der Fälle raten wir ab, weil Aufwand und Aussicht nicht zueinander passen. Das sagen wir im Gespräch, nicht nach der ersten Rechnung.

Erfährt mein Arbeitgeber von einer Mandatierung?

Nur, wenn Sie das wollen. Die Ersteinschätzung findet ausschließlich zwischen Ihnen und uns statt. Erst mit der Beauftragung treten wir nach außen auf.

Wir treten sachlich auf, nicht konfrontativ. Ihr Arbeitgeber darf Sie zudem nicht benachteiligen, nur weil Sie Ihre Rechte wahrnehmen; das untersagt § 612a Bürgerliches Gesetzbuch.