Klarheit im Arbeitsrecht.
Stark an Ihrer Seite.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmende

Frankfurt am Main und Rhein-Main-Gebiet

zur kostenfreien Ersteinschätzung
Ki generiertes Bild von  4 Personen die auf einer Couch sitzen

Kurz und Knapp

RECHTFAIR steht ausschließlich auf der Seite von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder sie Ihnen droht, ob eine Abmahnung in Ihre Personalakte soll oder ein anderer Konflikt am Arbeitsplatz Sie belastet: Wir prüfen Ihre Lage und vertreten Ihre Interessen. Ihre Ersteinschätzung ist kostenlos.

Zwei Fristen, die fast jeden betreffen

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung

Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von 3 Wochen klagen (§ 4 KSchG). Die Frist beginnt in der Regel an dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt.

Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG). Selbst dann, wenn sie unberechtigt war.

Warten Sie deshalb nicht.

Ansprüche können nach 3 Monaten verfallen

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine Ausschlussfrist. Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung verfallen dann, wenn Sie diese nicht rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Meist innerhalb von 3 Monaten.

Diese Frist steht in keinem Gesetz, sondern in Ihrem Arbeitsvertrag. Kaum jemand kennt sie.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.

Wobei wir Ihnen helfen und wobei nicht

Bei RECHTFAIR vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zuständig ist meist das Arbeitsgericht an dem Ort, an dem Sie arbeiten oder an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Im Rhein-Main-Gebiet übernimmt RECHTFAIR vor allem Mandate für die Arbeitsgerichte Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden.

Was wir nicht übernehmen:

  1. Mandate für Arbeitgeber
  2. Beamtenverhältnisse
  3. Abmahnungen wegen Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstößen

Dienstleistungen im Fokus

Kündigungsschutzklage
  • Wie lange habe ich Zeit?
  • Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Bekomme ich eine Abfindung?
  • Was kostet die Klage?
Zur Seite
Abmahnung
  • Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
  • Muss ich reagieren?
  • Entfernung aus der Personalakte
  • Was kostet das Vorgehen?
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In vier Schritten zur rechtlichen Unterstützung

1
Kontakt aufnehmen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

2
Rückruf und Vorbereitung

Im Rückruf stimmen wir einen Termin ab. Sie erhalten einen Onlinefragebogen, mit dem wir Ihr Anliegen vorbereiten. Bitte senden Sie ihn spätestens einen Tag vor dem Termin zurück.

3
Kostenfreie Ersteinschätzung

Telefonisch oder per Videoanruf, maximal 30 Minuten. Wir besprechen Ihre Lage, die Kosten einer Beauftragung und die nächsten Schritte.

4
Beauftragung und Bearbeitung

Beauftragen Sie uns, erhalten Sie alle Mandatsunterlagen digital. Wir beginnen dann mit der Bearbeitung Ihres Mandats.

Kosten

Kündigungsschutzklage

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Streitwert wird nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz üblicherweise mit höchstens drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.

Alle übrigen Anlässe

Pauschale, vor der Beauftragung genannt. Keine Stundenabrechnung, keine Nachforderung.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Dann übernehmen wir auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer. Sie nennen uns nur Ihren Versicherer und Ihre Versicherungsnummer. Den Rest erledigen wir.

Mit der Arbeit an Ihrem Fall beginnen wir in der Regel aber sofort. Denn die Zusage der Versicherung kann Tage bis Wochen dauern. Die Fristen laufen aber in dieser Zeit weiter. Sagt Ihre Versicherung zu, rechnen wir direkt mit ihr ab. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst. Und ganz offen: Lehnt die Versicherung ab, tragen Sie die Kosten.

Ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt, besprechen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz in aller Regel jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.

Die unbequeme Wahrheit: Lehnt die Versicherung ab, sind Sie Kostenschuldner. Wir sagen Ihnen das vorher, nicht hinterher.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schritt 1 von 2

Worum geht es?

Schritt 2 von 2

Kontaktdaten

Kostenfreie Ersteinschätzung · Rückruf innerhalb von 48 Stunden

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten (§ 34 RVG). Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen ja. Wir stellen auf Ihre Bitte hin für Sie die Deckungsanfrage. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir mit ihr ab. Unabhängig von der Zusage sind Sie jedoch unser Vertragspartner und somit für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

Nein. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmende. Das vermeidet Interessenkonflikte.